Behandlungskosten
Die Abrechnungsmodalitäten unterscheiden sich je nach Krankenversicherung und Behandlungsaufwand. Ich führe meine Osteopathiepraxis als reine Privatpraxis.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung für Erwachsene liegen zwischen 95 und 115 Euro. Dafür sollten Sie sich eine Zeit von 45 bis 60 Minuten einplanen.
Da Folgetermine bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern häufig kürzer ausfallen, werden diese mit etwa 60 bis 95 Euro berechnet.
Privat
Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Heilpraktiker-Zusatzversicherte können die Rechnung bei ihrer Krankenkrasse zur Kostenübernahme einreichen. Ihr persönlicher Tarif entscheidet darüber, zu welchen Anteilen die Kosten für die Behandlung übernommen werden.
Gesetzlich
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können alle Leistungen in meiner Praxis als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Viele gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen seit 2012 als sogenannte „
IGeL-Leistungen“ einen Teil der Behandlungskosten. Informieren Sie sich bitte vorab, in welcher Höhe Ihre Krankenkasse osteopathische Leistungen übernimmt und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen. Insofern Ihre Krankenversicherung eine ärztliche Empfehlung für Osteopathie verlangt, erhalten Sie diese beispielsweise bei Ihrem Hausarzt, Frauenarzt, Zahnarzt oder Kinderarzt.
Im Folgenden Informationen und Auflistungen der bezuschussenden Krankenkassen:
Ich bin Mitglied in der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie (hpO).
Für eine qualitäts- und rechtssichere Osteopathie.